Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Heidler
Vorbemerkung
Eine vom Gast oder beauftragten Veranstalter veranlasste und
vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden
Vertragspartnern ein Vertragsverhältnis, den so genannten
Hotelaufnahmevertrag.
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie
alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.
4. Für die Reservierung von Veranstaltungsräumen und
dazugehörigen Leistungen des Hotels gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen.
II. Vertragsabschluss, -partner, - haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden
durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein
Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Die Haftung des Hotels ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden
sechs Monate, soweit nicht das Hotel wegen Vorsatz haftet oder
zwingende unabdingbare gesetzliche
Verjährungsvorschriften bestehen.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist
gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von
Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und
positiver Vertragsverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise
des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4
Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige
Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 5%, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn
der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer, der Leistung des Hotels oder
der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem
zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist
berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren
Schadens vorbehalten. Gegen
Nachweis kann das Hotel einen höheren Schaden geltend machen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel
der eines höheren Schadens
vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach,
unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
Pauschalreisen eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe
der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit
unstreitigen oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Den Kunden wird das Recht eingeräumt, den Vertrag unter
Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zu kündigen. Erfolgt
die Stornierung bis 42 Tage vor
Anreise, werden keine Stornokosten erhoben. Erfolgt die
Kündigung 30 bis 21 Tage vor der Anreise, werden 30% des
vereinbarten Preises, bei einer Stornierung
20 bis 14 Tage vor Anreise 60% des vereinbarten Preises und
bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Anreise, bei
Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise
80% des vereinbarten Preises fällig. Stornierungen bedürfen
grundsätzlich der Schriftform.
2. Sofern Zimmer in Zusammenhang mit einer Veranstaltung gebucht werden, beträgt
die pauschalierte
Rücktrittsentschädigung des Hotels bei einem Rücktritt bis 31
Tage vor Anreise 50% des vereinbarten Arrangementpreises, bei
einer Stornierung weniger als 31
Tage vor Anreise beträgt die Rücktrittsentschädigung 80% des
vertraglich vereinbarten Arrangementpreises.
3. Achtung! Für Buchung mit einem
verbindlichen Buchungsvertrag gelten die dort vereinbarten
Bedingungen.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sollte einem Kunden nach entsprechender Buchungsanfrage ein
zeitlich befristetes Rücktrittsrecht (Vormerkung eines Zimmers
etc.) eingeräumt sein, ist das
Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen
einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist
das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des
Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer.
2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der
Hotelzimmer- und Ferienwohnungsbezug nicht vor 15.00 Uhr des
Anreisetages möglich.
3. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18.00
Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie
vom Hotel anderweitig vermietet
werden., es sei denn, der Gast hat dem Hotel zuvor späteres
Eintreffen schriftlich mitgeteilt.
4. Bei Anmeldung von mehreren Personen von Gruppen-, Reise-,
Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis 10
Tage vor Ankunft bzw. vor
Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten
mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung
deutlich zu kennzeichnen.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen
Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel,
Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des
Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für die eingebrachten Sachen haftet das Hotel dem Kunden
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel haftet jedoch
nur bis zu einem Betrag, der dem
Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag
entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600,00€
und höchstens bis zu dem Betrag von
3.500,00€; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an
die Stelle von 3.500,00 € der Betrag von 800,00 € 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz
oder in der Hotelgaragen, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, begründet dies keine
vertraglichen Verpflichtungen des Hotels. Darüber hinaus gilt
auf dem gesamten Hotelgelände die StVO.
VIII. Sonstiges
1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und
gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In
öffentlichen Räumen wie Restaurants,
dürfen Tiere mitgenommen werden. 2. Bei Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung
nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und
Sachschäden begrenzt.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz
des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle
einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine, die den
wirtschaftlichen Interessen der Parteien
am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Regelungslücke. Im
übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Niederau 2021
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